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Betriebliche Altersvorsorge als beherrschender GGF: die fünf Punkte, an denen es scheitert

Lesezeit ca. 5 Minuten · Stand Juli 2026

Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert für Ihre Angestellten nach klaren, eingespielten Regeln. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie jedoch kein Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinn — und steuerlich gelten für Sie Sonderregeln, die in Standard-Beratungsgesprächen häufig untergehen.

Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind bekannt und erfüllbar. Die schlechte: Fehler fallen oft erst Jahre später auf, bei der Betriebsprüfung. Diese fünf Punkte entscheiden.

1. Ein wirksamer Anstellungsvertrag

Grundlage jeder GGF-Versorgung ist ein zivilrechtlich wirksamer Geschäftsführer-Anstellungsvertrag. Was banal klingt, scheitert in der Praxis an Details — etwa an fehlender Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB) oder an Verträgen, die nie schriftlich fixiert wurden.

2. Ein sauberer Gesellschafterbeschluss

Die Versorgungszusage an den Geschäftsführer gehört in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Fehlt der Beschluss oder ist er formal angreifbar, steht die gesamte Zusage auf wackligem Fundament — unabhängig davon, wie gut sie inhaltlich konstruiert ist.

3. Erdienbarkeit

Die Versorgung muss noch erdienbar sein: Bei beherrschenden GGF verlangt die Rechtsprechung in der Regel rund zehn Jahre zwischen Zusage und geplantem Renteneintritt. Wer mit 58 eine neue Versorgung aufsetzen will, hat je nach Gestaltung schlechte Karten — oder braucht einen anderen Weg.

4. Angemessenheit

Die Gesamtausstattung — Gehalt, Tantieme, Versorgung — muss dem entsprechen, was ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position erhalten würde. Eine Versorgung, die zusammen mit den übrigen Bezügen aus dem Rahmen fällt, wird anteilig als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.

5. Tatsächliche Durchführung

Die schönste Zusage nützt nichts, wenn sie nicht gelebt wird: Beiträge müssen fließen wie vereinbart, Anpassungen dokumentiert, Änderungen beschlossen werden. Die Finanzverwaltung prüft nicht nur das Papier, sondern die Praxis.

Alle fünf Punkte zusammen ergeben das, was ich in der Potenzialanalyse zuerst anschaue — noch bevor über Produkte oder Beiträge gesprochen wird. Denn an diesen Grundlagen entscheidet sich, ob Ihre Vorsorge steuerlich trägt.

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen (Stand Juli 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie die beschriebenen Punkte auf Ihre Gesellschaft zutreffen, hängt vom Einzelfall ab.

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